GERICHT ERSTER INSTANZ
Kläger: K.H.
Proxy :
Beklagte :
Die Klage wird wegen eines Rechtsverstoßes abgewiesen.
Ereignisse: 1-Der Verein wurde, wie der Name schon sagt, zum Zweck der Ermutigung und Solidarität derer gegründet, die eine gesundheitsschädliche Substanz verwenden. Dieses Ziel ist es, den Verein … . auch aus seiner Materie ist klar ersichtlich.
2. die Gründung eines solchen Vereins verstößt gegen das Gesetz und die allgemeine öffentliche Ordnung. Denn in unserer Rechtsordnung ist es verboten, Dinge zu loben und zu werben, die die Gesundheit der Menschen gefährden.
3-während der Prüfung und Überprüfung in der Gründungsphase wurden diese Fragen übersehen, Der Verein begann seine Aktivitäten und hat bis heute viele Menschen als Mitglieder registriert.
4. aber wegen dieser später festgestellten Abweichung war es notwendig, diesen Fall für die Auflösung des Vereins zu eröffnen.
RECHTLICHE GRÜNDE :
Beweise : die Satzung der Vereinigung und alle Arten von rechtlichen beweisen.
Schlussfolgerung und Forderung: mit der Annahme des Falles gemäß dem oben angegebenen Grund und den dargestellten beweisen …………………. die Auflösung des Vereins, die Entscheidung, die Aktivitäten des Vereins vorsorglich bis zum Ende des Prozesses einzustellen, bieten und verlangen wir mit Respekt per Vollmacht. ../../..
Anwalt Des Klägers
Jagd………………….
(Unterschrift)
Anhang:
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