Verletzung Des Diskriminierungsverbots Aufgrund Der Behandlung Einer Sehbehinderten Person In Der Bank

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Der Antragsteller ging zur Bankfiliale, um das Darlehen zu verwenden, nachdem er von der Bank informiert wurde, dass es ein Kreditlimit gibt. Die Mitarbeiter der Zweigstelle erklärten, dass der Vertrag, der vom Antragsteller für den Abschluss der Kredittransaktionen ausgehandelt wurde, unterzeichnet werden sollte, indem er schrieb: “Ich habe eine Kopie von Hand erhalten”. Obwohl er erklärte, dass er dies aufgrund seiner Sehbehinderung nicht tun kann, dass er diese Mängel mit verschiedenen Methoden wie dem Alphabet für Sehbehinderte, Kameraaufnahmen beheben kann, wurde der Antragsteller länger als zwei Stunden in der Bankfiliale festgehalten und als Ergebnis dieser Zeit verließ er die Bankfiliale, bevor er das Darlehen nutzen konnte. Die Klägerin hat wegen des genannten Vorfalls eine Klage gegen die Bank beim Gericht erster Instanz eingereicht. Das Gericht akzeptierte den Fall teilweise und entschied, dass die moralische Entschädigung von der Beklagten Bank an den Antragsteller gezahlt wurde. Das Bezirksgericht, das den Antrag der Bank geprüft hat, hat entschieden, dass der Antrag angenommen und die Klage abgelehnt wird.

Ansprüche

Der Antragsteller behauptete, dass er bei der Privatbank, in der er sich zum Zwecke der Kreditvergabe befand, lange Zeit mit der Wette gewartet habe, weil er aufgrund seiner Sehbehinderung nicht bestimmen konnte, wie er seine Unterschrift setzen sollte, und dass daher das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit dem Recht auf Schutz und Entwicklung des materiellen und geistigen Vermögens der Person verletzt worden sei.

Würdigung Des Gerichts

Im konkreten Fall ist es offensichtlich, dass der Antragsteller in einer ähnlichen Situation ist wie andere Personen, die einen Kredit nutzen möchten, außer dass er sehbehindert ist. In dieser Hinsicht stellt die Unfähigkeit des Antragstellers, einen Kredit aufgrund seiner Sehbehinderung zu verwenden, eine andere Behandlung dar. So entstand zwischen den Kunden der Bank ein Unterschied in Bezug auf die Verwendung von Krediten aufgrund einer Behinderung, deren Situation ähnlich ist.

Es wurde nicht von der Bank des Gesprächspartners festgestellt, dass eine objektive und berechtigte Grundlage für die unterschiedliche Behandlung des Antragstellers im Falle einer Sehbehinderung vorliegt. Es besteht eine positive Verpflichtung des Staates, dass Menschen mit Behinderungen unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Bedürfnisse gleichberechtigt mit anderen Menschen leben können. In der Tat gibt es nationale und internationale Vorschriften zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor diskriminierender Behandlung.

Nach der Begründung des Bezirksgerichts wurde die nichtvergabe des Darlehens auf das zögern des bankpersonals in Bezug auf die technischen Verfahren gestützt, die aufgrund der Sehbehinderung des Antragstellers durchgeführt werden. Daher wurde festgestellt, dass die besonderen Bedürfnisse des sehbehinderten Bewerbers nicht berücksichtigt wurden. Weder von der Bank noch vom Bezirksgericht wurde nachgewiesen, dass eine alternative Maßnahme, die die Situation des Antragstellers in Bezug auf die betreffende Banktransaktion berücksichtigt, wirksam umgesetzt wurde. Der Hauptgrund, warum der Antragsteller in diesem Fall kein Darlehen verwenden kann, liegt darin, dass er sehbehindert ist und dass die in diesem Fall anzuwendenden Rechtsvorschriften nicht unter Beachtung verfassungsrechtlicher Grundsätze umgesetzt werden. Das Bezirksgericht hat keine hinreichende und relevante Begründung dafür vorgelegt, dass die nationalen und internationalen Vorschriften für die Rechtsbehelfe von Menschen mit Behinderungen im Lichte der verfassungsgarantien ausgelegt wurden.

Infolgedessen wurde der Schluss gezogen, dass es keinen objektiven und berechtigten Grund für die Behandlung gab, da der Antragsteller nicht in der Lage war, einen Bankkredit zu verwenden und für eine lange Zeit in der Bankfiliale blind war.

Das Verfassungsgericht hat aus den dargelegten Gründen entschieden, dass das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit dem Recht auf Schutz und Entwicklung des materiellen und geistigen Eigentums der Person verletzt wurde.

 

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