Stiftungen Profitieren Von Der Steuerbefreiung

Nach dem stiftungsgesetz wird eine Steuerbefreiung für Stiftungen gewährt, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen, Verfahren und Grundsätze für die Verwendung von Stiftungen von der Steuerbefreiung und den Verlust ihrer Befreiung werden vom Finanzministerium festgelegt.

Gesetz Nr. 4962 über die Änderung bestimmter Gesetze und die Anerkennung von Steuerbefreiungen für Stiftungen 20. Gemäß der Verordnung des Artikels ” Stiftungen, die gegründet wurden, um eine Dienstleistung oder Dienstleistungen zu erbringen, die in den Haushalten der Allgemeinen, zusätzlichen und privaten haushaltsverwaltungen mit mindestens zwei Dritteln ihres Einkommens Nev enthalten sind, können auf Vorschlag des Finanzministeriums vom Ministerrat Steuerbefreiungen gewährt werden.”bezeichnet.

Neben der gesetzlichen Regelung werden detaillierte Regelungen durch allgemeine Mitteilungen über die Anerkennung von Steuerbefreiungen für Stiftungen geregelt.

Merkmale Der Stiftungen, Die Vom Ministerrat Steuerbefreiung Erhalten Werden

Die Stiftungen, die von der Steuerbefreiung profitieren wollen, haben zunächst das Gesetz Nr. 4962 Nr. 20. Er muss die schriftlichen Bedingungen erfüllen.

Stiftungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, in den Bereichen Gesundheit, Sozialhilfe, Bildung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Kultur und Umweltschutz sowie Aufforstung tätig zu sein, sind in diesem Bereich tätig. Es kann sich um eine oder mehrere der von der Befreiung betroffenen Personen handeln. Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber tätig ist, will er, dass diese Aktivitäten öffentlich zugänglich sind und die Belastung des öffentlichen Dienstes des Staates verringern, und dass diese Aktivitäten seit mindestens einem Jahr fortgesetzt werden.

Die von der Steuerbefreiung profitierten Stiftungszwecke sollten nicht zugewiesen werden, und die Kosten, die ausgegeben werden müssen, sollten in keiner Weise für andere Zwecke verwendet werden. Wenn die Stiftungen, die auf diese Weise den Zweck trennen oder die Kosten für andere Zwecke ausgeben, von der Befreiung profitieren, wird diese Befreiung beendet.

Selbst wenn der Gegenstand der Tätigkeit aus den oben genannten Themen besteht, werden Stiftungen, die einer bestimmten Region oder einem bestimmten Publikum dienen sollen und deren Vermögen nicht über einem bestimmten Betrag liegt und auch nicht über einem Einkommen von mindestens 10% des Unternehmensvermögens liegt, keine Steuerbefreiung gewährt.

Eine weitere Voraussetzung für die Befreiung ist die Buchführung auf der Grundlage der Bilanz. Stiftungen, die keine Bilanz führen, haben kein Recht, von der Befreiung zu profitieren.

Für die Stiftungen, die sich beim Finanzministerium bewerben, unter der Annahme, dass Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, wird die Stellungnahme der Generaldirektion Stiftungen und anderer Organisationen, die sich auf die in der Stiftungsurkunde angestrebten Themen beziehen, eingeholt. Diese Ansicht wirkt sich darauf aus, dass die Stiftung von der Befreiung profitieren kann.

 

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