Die Änderung des Namens oder die Änderung des Nachnamen hängt von einem bestimmten rechtlichen Verfahren ab.
27 Des Bürgerlichen Gesetzbuches. gemäß dem Artikel kann der Fall der Änderung des Namens und des Namens nur aus berechtigten Gründen eingereicht werden. Der Begriff der berechtigten Ursache wird in einem ziemlich breiten Rahmen bewertet. Der berechtigte Grund schließt auch die persönlichen subjektiven Gründe ein.
Sie können aus zahlreichen Gründen, wie der vor-oder Nachname lächerlich ist, an ein Trauma erinnert, sich mit dem Namen einer schlecht bekannten Person identifiziert, aus beruflichen oder künstlerischen Gründen, wegen Namensänderung oder Namensänderung verklagt werden.
Die Änderung des Vor-und Nachnamen kann nur von der Person selbst oder von einem Anwalt eingereicht werden, der eine sondervollmacht erteilt hat. Für minderjährige Personen kann der Fall von Eltern, die das Sorgerecht haben, oder von einem Anwalt, dem Sie eine Vollmacht erteilen, eingereicht werden.
Das zuständige Gericht für die Änderung des Vor-und Nachnamen ist das Gericht erster Instanz. Der Kläger kann den Fall vor dem Gericht erster Instanz an seinem Wohnort eröffnen.
An der Änderung des Vor-und Nachnamens nimmt ein vom Bevölkerungsamt Beauftragter Beamter als Angeklagter Teil. In der Klageschrift muss der Beklagte dem Einwohnermeldeamt gegenübergestellt werden. Ein Fall, bei dem Name und Nachname geändert werden, ist eher ein Fall, der durch Bevölkerungsregister läuft. Für die Eröffnung des Falles werden keine besonderen Unterlagen benötigt. Wenn jedoch die Änderung des Namens und insbesondere die Änderung des Familiennamens von einem besonderen Dokument abhängt, kann das entsprechende Dokument als Beweismittel vorgelegt werden.
Wenn aufgrund des aktuellen vor-und Nachnamens eine Störung im sozialen Leben aufgetreten ist oder es bei offiziellen Verfahren zu Komplikationen kommt, sollten Dokumente, die diese Aspekte belegen, zusammen mit der Falldatei bei der Einreichung eines namensänderungsverfahrens dem Gericht vorgelegt werden.
Der wichtigste Beweis für die Änderung von Vor-und Nachnamen sind Zeugenaussagen. Wenn der Name nicht eindeutig lächerlich ist, keine bekannte schlechte Bedeutung hat, d.h. keine negative Konnotation des Namens in formeller Hinsicht hat, wird der zeugenbeweis für den Nachweis subjektiver Situationen wichtig.
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