GERICHT ERSTER INSTANZ
Kläger :
Proxy :
Beklagte :
Die Klage lautet: moralische Entschädigung wegen Verletzung des Namens.
Ereignisse : 1-Der Kläger ist ein bekannter, geliebter, angesehener Schriftsteller im ganzen Land mit seinem Namen und seriösen literarischen Werken.
2. der Beklagte, obwohl sein richtiger Name anders ist, hat das Buch unter dem Namen des Mandanten veröffentlicht, um die Würde des Mandanten und die Verbreitung seiner Bücher zu nutzen. Nach der Veröffentlichung des Buches gab es in verschiedenen Zeitungen Berichte gegen den Kunden, die sagten, er habe seinen Ruf verloren und eine große Reaktion gesammelt. Das hat auch seinen Mandanten zu großem Leid und Leid geführt.
3-Es ist offensichtlich, dass diese Angelegenheit den Kläger finanziell geschädigt hat, dass aufgrund der Vergewaltigung die Ehre und Würde des Mandanten gespielt wurde und der Autor verletzt wurde und seine berufliche Karriere geistig geschädigt wurde.
Aus diesen Gründen ist es notwendig, diese moralische Schadensersatzklage einzureichen.
RECHTLICHE GRÜNDE :
Beweise: veröffentlichte Bücher, Zeitungsausschnitte, Zeugenaussagen und alle Arten von Beweisen.
Schlussfolgerung und Forderung : mit der Annahme unseres Falles gemäß den oben genannten Gründen und den dargestellten beweisen …….. Ich wünsche mir, dass die moralische Entschädigung von TL vom datum der Veröffentlichung des Buches des Beklagten mit Zinsen vom Beklagten erhoben wird, die Kosten und die Gebühr der Vollmacht werden dem Beklagten auferlegt.
Das werde ich. Mit freundlichen Grüßen,
Anwalt Des Klägers
Jagd………………….
(Unterschrift)
Anhang: Vollmacht.
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