Der Grundbucheintragungsfall (Enteignung)

GERICHT ERSTER INSTANZ

Kläger : ……………Rektorat Der Universität

Proxy :

Beklagte :

Die Sache ist die: es handelt sich um ein Gerichtsverfahren.

Ereignisse: 1-Tat …… ada ……. nicht in der Anzahl der Pakete registriert,…………. Der Rektor Der Universität …./…./…… Geschichte ………… mit der Entscheidung über die Entscheidung und … . er wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen abgegrenzt.

2. Enteignungskosten ………….. Der Bank, …….. In der Abteilung ………. das Konto wurde im Namen des Angeklagten hinterlegt und beigefügt.

3. Urteil des Beklagten …./…./…… obwohl es in der Geschichte durch einen Notar kommuniziert wurde, hat der Angeklagte weder ein gerichtliches oder Verwaltungsgericht gegen Enteignungsverfahren beantragt, noch hat er das Ferag-Verfahren im Namen meines Mandanten abgeschlossen.

Es ist notwendig, diesen Fall zu eröffnen, damit die Immobilie im Namen der Klägerin registriert werden kann.

RECHTLICHE GRÜNDE :

Beweise : Enteignungsurkunde, Bankbeleg, Entdeckung usw. Beweise.

Schlussfolgerung und Forderung : mit der Annahme unseres Falles gemäß dem oben angegebenen Grund und den dargestellten beweisen, … . sy. Y. Ich wünsche mir, dass die Registrierung des Eigentums im Namen der Verwaltung des Klägers und die Gerichtskosten und die Vollmacht dem Beklagten auferlegt werden.

Das werde ich. Mit freundlichen Grüßen,

Anwalt Des Klägers

Jagd………………….

(Unterschrift)

Anhang:

 

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