Bodeneigentümer sind verpflichtet, an Kosten und Verlusten im Verhältnis zum Grundstücksanteil teilzunehmen, unabhängig davon, ob Sie die im Gesetz aufgeführten Gemeinschaftsräume nutzen oder nicht, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung zwischen ihnen.
Störungen an gemeinsamen Orten und Einrichtungen können mit der schriftlichen Zustimmung und Zustimmung von 4/5 der bodeneigentümer mit der Sitzung des bodeneigentümerrates erfolgen. Aber wenn das Gericht festgestellt hat, dass die erwähnte Störung das Hauptgebäude oder einen unabhängigen Teil beschädigt hat und dringend repariert werden muss, wird die Zustimmung der bodeneigentümer für diese Reparatur nicht gesucht. Wenn das Gericht in diesem Fall beschließt, den Fehler sofort zu beheben, werden die entstandenen Kosten von allen bodeneigentümern in Rechnung gestellt.
Die Frage der Haftung für Fehler und Schäden in gemeinsamen Bereichen im Eigentumswohnungsrecht, die die häufigsten Probleme im gemeinsamen Leben sind, ist auf diese Weise im Allgemeinen, und es ist nützlich, einen Anwalt für eigentumswohnungsrecht zu konsultieren, um eine wirksame Lösung zu erhalten.
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