Abschottung Im Steuervollzugsrecht

Zwangsvollstreckung ist die Einziehung von beweglichen, unbeweglichen, Forderungen und Rechten des Steuerzahlers, der die Steuerschuld nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bezahlt hat, die vom Steuerzahler selbst deklariert oder von der Verwaltung bestimmt werden, die sich im Steuerzahler selbst oder bei Dritten befinden, durch Einziehung des für die Steuerschuld ausreichenden Betrags.

Im Falle einer Zwangsvollstreckung muss innerhalb von 30 Tagen eine Klage beim zuständigen Steuergericht eingereicht werden. In dem Fall, der eröffnet wird, können Ansprüche geltend gemacht werden, wie z. B. die Abschottung von Vermögenswerten, Forderungen und Rechten, die keine Steuerschuld haben, die in die Abschottung eingetreten ist oder nicht abgeschottet werden kann.

Wie lange dauert die Klageschrift? Wann beginnt der Prozess?

Die Frist für die Klage gegen die Zwangsvollstreckung beträgt 30 Tage. Diese 30-Tage-Frist beginnt mit dem Lernen.

 

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