Widerruf des Einspruchs und endgültige Aufhebung des Einspruchs

WIDERRUF DES EINSPRUCHS ENDGÜLTIGE AUFHEBUNG DES EINSPRUCHS
Der Antrag wird beim Gericht gestellt. Der Antrag wird beim Gericht gestellt.
Die Bewerbungsfrist beträgt 1 jahr ab dem Tag, an dem der Schuldner dem Gläubiger den Einwand mitgeteilt hat. Die Bewerbungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tag, an dem der Schuldner dem Gläubiger den Einwand mitgeteilt hat.
Der Schuldner ist nicht an die widerspruchsgründe gebunden, die er der Vollstreckungsbehörde in diesem Fall gemeldet hat. Der Schuldner ist an die Gründe für die Beschwerde gebunden, die er der Vollstreckungsbehörde in diesem Fall gemeldet hat. Er kann sie nur dann ändern und erweitern, wenn Sie von ihm verstanden werden.
Für den Nachweis gelten die allgemeinen Bestimmungen. Er hat eine begrenzte Beweislast. Zeugenaussagen und eidesbeweise sind nicht zulässig.
Die Entscheidung, die am Ende des Prozesses getroffen wird, ist ein endgültiges Urteil im materiellen Sinne. Die Entscheidung, die am Ende des Prozesses getroffen wird, ist nicht endgültig im materiellen Sinne.
Selbst wenn die Frist für die rechtsverlängerung nach dem ablehnungsurteil am Ende des Verfahrens nicht abgelaufen ist, kann die Beschwerde nicht aufgehoben werden. Wenn das Recht auf Ablehnung am Ende des Prozesses nicht abgelaufen ist, kann der Einspruch aufgehoben werden.

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