WAS IST EIN HANDELSVERTRETER?

Der Tätigkeitsbereich und das Geschäftsvolumen des Handelsunternehmens können erfordern, dass der Händler bei seiner Arbeit Hilfe von anderen Personen erhält. Wir nennen diese Menschen, denen der Händler bei seinem Geschäft hilft, Händler-Assistenten. Nach den arbeitsgrundsätzen sind die kaufmannshelfer in abhängige kaufmannshelfer und unabhängige kaufmannshelfer unterteilt.

Abhängige kaufmannshelfer sind Handelsvertreter, Handelsvertreter und Vermarkter.

Unabhängige Handelsassistenten sind Agenten, Makler und Makler.

ABHÄNGIGE KAUFMANNSHELFER

Abhängige kaufmannshelfer führen ihre Geschäfte gemäß den Anweisungen und Anweisungen des Händlers aus, die Arbeitszeiten und-verfahren werden vom Händler festgelegt und nur natürliche Personen können abhängige kaufmannshelfer sein.

A-HANDELSVERTRETER

Der Handelsvertreter ist in den Artikeln 6098 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 547-550 geregelt.

Handelsvertreter

I. Definition und Autorisierung

Artikel 547-ein Handelsvertreter ist eine Person, die der Unternehmer ausdrücklich oder implizit ermächtigt, das Handelsunternehmen zu führen und sich unter dem Titel Handelsvertretung in Transaktionen im Zusammenhang mit dem Geschäft zu vertreten.

 

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ermächtigung zur Handelsvertretung im Handelsregister einzutragen; die Haftung des Geschäftsinhabers für die Handlungen des Handelsvertreters hängt jedoch nicht davon ab, ob die Registrierung erfolgt ist.

 

Die Ernennung eines Handelsvertreters erfolgt durch einseitige Willenserklärung. Das Gesetz hat seine Willenserklärung nicht in irgendeiner Form gemacht. Gemäß Tbk 547/2 ist die Eintragung der Vertretungsbefugnis im Handelsregister obligatorisch. Die Registrierung muss innerhalb von 15 Tagen nach der Ernennung des Handelsvertreters erfolgen. Der Titel der Handelsvertretung wird nicht durch Registrierung gewonnen, d.h. die Registrierung ist nicht Gründungs-Natur. Registrierung 3. Ziel ist es, Menschen über die Situation zu informieren.

II. Umfang der Vertretungsbefugnis

MADDE 548-der Handelsvertreter gilt als berechtigt, im Namen des Geschäftsinhabers gegen gutgläubige dritte eine tauschverpflichtung einzugehen und in seinem Namen alle Transaktionen durchzuführen, die in den Zweck des Unternehmens fallen.

Der Handelsvertreter darf Immobilien nicht übertragen oder durch ein Recht einschränken, es sei denn, er ist ausdrücklich ermächtigt.

In Paragraph 548/1 der Tbk ist der Handelsvertreter berechtigt, alle Transaktionen durchzuführen, die dem Zweck des Unternehmens entsprechen. Er kann eine tauschverpflichtung eingehen, Immobilien kaufen, einen Handelsvertreter ernennen. In Paragraph 548/2 der Tbk darf der Handelsvertreter das Eigentum des Unternehmens nicht übertragen oder auf ein Recht beschränken, es sei denn, es ist ausdrücklich ausdrücklich autorisiert.

III. Beschränkung der Vertretungsbefugnis

Artikel 549-die Vertretungsbefugnis kann auf die Arbeit einer Zweigstelle beschränkt werden.

Die Vertretungsbefugnis kann auch eingeschränkt werden, sofern mehrere Personen gemeinsam unterschreiben. In diesem Fall bindet die Tatsache, dass einer der Vertreter ohne die Beteiligung anderer unterschrieben hat, den Unternehmer nicht.

Die vorstehenden Einschränkungen der Vertretungsbefugnis gelten nicht gegen gutgläubige Dritte, es sei denn, sie sind im Handelsregister eingetragen.

Andere Einschränkungen der Vertretungsbefugnis, auch wenn Sie registriert sind, können nicht gegen gutgläubige Dritte geltend gemacht werden

Die Befugnis des Handelsvertreters 549. Je nach Artikel ist es möglich, sich auf die Arbeit einer Zweigstelle oder in Form einer zusammenvertretung zu beschränken. Beschränkungen des Handelsvertreters müssen registriert werden. 3.Wenn Sie nicht registriert sind. Die Beschränkung der Vertretungsbefugnis gegen Personen führt nicht zu einem Urteil.

 

IV. Beendigung der Vertretungsbefugnis

Artikel 550-selbst wenn es nicht im Handelsregister eingetragen ist, in dem die Vertretungsbefugnis erteilt wurde, wird es als beendet registriert.

Solange die Vertretungsbefugnis nicht im Handelsregister eingetragen und deklariert ist, bleibt diese Ermächtigung für gutgläubige Dritte gültig.

 

Die Vertretungsbefugnis endet in Fällen wie Kündigung, Rücktritt, Konkurs des Händlers oder Tod des Handelsvertreters. Da die Eintragung der Vertretungsbefugnis obligatorisch ist, muss die Eintragung im Handelsregister bei Beendigung der Vertretungsbefugnis gelöscht werden.

 

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