Was Ist Der Prozess Der Anerkennung Und Anerkennung?
Anerkennungs-und Vollstreckungsverfahren sind Gerichtsverfahren, die mit dem Ziel durchgeführt werden, dass ein Fall, der im Ausland gesehen wird und durch das Rechtssystem dieses Landes entschieden wird, in der Türkei wirksam wird. Dank des Anerkennungs-und Vollstreckungsverfahrens wird ein Fall, der im Ausland entschieden wurde, auf die Einhaltung des türkischen rechts geprüft. Informationen über die Personen, für die ein Anerkennungs-und Vollstreckungsverfahren beantragt wurde, die Besonderheiten des Falles, der Inhalt des Falles, die Notwendigkeit des Falles, die Fragen, die bei der Entscheidung im Fall wirksam sind, und die verfahrensmethode, der Ort, an dem der Fall eröffnet wurde, und Informationen über die Art und Weise, in der der Antrag gestellt wurde, werden aus den Unterpositionen gelernt.
Für Wen Ist Das Gericht Zuständig?
Details zu den Anerkennungs-und tenfiz-Fällen werden wie folgt sortiert:
Paare, die sich im Ausland scheiden lassen, einer der Ehegatten ist türkischer Staatsbürger und der andere Ausländer, sind mit dem Anerkennungs-und Vollstreckungsverfahren verbunden.
Wenn Paare, die sich im Ausland scheiden lassen, sowohl Türkische als auch ausländische Staatsangehörige sind, müssen Sie auch in der Türkei einen Anerkennungs-und vollstreckungsanspruch für die Scheidung einreichen.
Wenn Personen mit diesen staatsbürgerschaftskriterien eine Scheidung im Ausland vornehmen, erscheinen sie nicht gleichzeitig in der Türkei rechtlich geschieden. Damit die Scheidung dem türkischen Recht entspricht, muss ein Anerkennungs-und Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
Erkennungs-Und Tenfiz-Fall Offensichtliche Merkmale
Details über das Hauptmerkmal des Erkennungs-und tenfiz-Falles sind wie folgt sortiert:
Paare mit türkischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland geschieden werden, schließen den Prozess vor dem auslandsgericht gemäß den türkischen Rechtsregeln ab. Die Ergebnisse der Fälle, die auf diese Weise gesehen werden, werden auch bei der Ankunft in der Türkei aufgrund der Besonderheit des Anerkennungs-und tenfiz-Prozesses gültig sein.
Wenn eines der im Ausland geschiedenen Paare türkischer Staatsbürger ist und das andere ausländische Staatsangehörige ist, trifft das auslandsgericht eine Entscheidung nach seinen eigenen Rechtsregeln. Diese Entscheidung wird in der Türkei nicht als gültiges Ergebnis betrachtet, abhängig von den Besonderheiten der Anerkennung und des Vollstreckungsverfahrens.
Das auffälligste Merkmal des Anerkennungs-und tenfiz-Verfahrens ist, dass die Ergebnisse der von anderen Ländern getroffenen Gerichtsentscheidungen darüber entscheiden, ob Sie dem türkischen Recht entsprechen.
Dank dieser Eigenschaft werden die in den Gerichten der ausländischen Länder getroffenen Entscheidungen im Rahmen des türkischen rechts behandelt und die Fälle im Zusammenhang mit der scheidungsentscheidung werden in der Türkei wiederholt.
Anerkennung Und Vollstreckungsklage
Details zum Erkennungs-und tenfiz-Fall Inhaltsinformationen werden wie folgt sortiert:
Der Inhalt der anerkennungsklage umfasst die Anerkennung eines nach dem Recht des überseeischen Landes beschlossenen rechtsgegenstandes durch eine Entscheidung nach türkischem Recht in der Türkei.
Der Tenfiz-Fall umfasst die Anerkennung von Entscheidungen, die durch die rechtlichen Entscheidungen des ausländischen Landes durchgeführt werden können, die die Eigenschaft haben, materielle Forderungen zu stellen, durch das türkische Recht.
Um die Annahme dieses anerkennungsprozesses und der Entscheidung zu gewährleisten, werden Anerkennungs-und tenfiz-Verfahren sowie Untersuchungen und Entscheidungsverfahren nach türkischem Recht durchgeführt.
Zum Beispiel im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren im Ausland, scheidungsentscheidung, in der Türkei akzeptiert und gültig zu werden, um den Weg der Anerkennung zu gehen. Wenn zusätzlich zur scheidungsentscheidung eine Entscheidung über die Zahlung von Unterhalt getroffen wurde und diese Zahlung nach den türkischen Rechtsregeln anerkannt werden muss, wird der tenfiz-Fall geführt.
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