Das Verfahren zur Bestimmung des Mietpreises wird vor dem Gericht des Wohnsitzes des Beklagten oder dem Gericht des Gerichts eröffnet, in dem sich die Immobilie befindet, in dem sich der Vertrag befindet.
Der Fall der Bestimmung des Mietpreises kann jederzeit für die Bestimmung des neuen Mietpreises im erneuten Mietvertrag eingereicht werden.
Die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens;
Wenn die Mietpreisbestimmung mindestens 30 Tage vor Beginn der neuen Mietperiode eingereicht wurde,
Wenn dem Mieter mindestens 30 Tage vor Beginn der neuen Mietperiode schriftlich mitgeteilt wurde, dass der Mietpreis erhöht wird,
Wenn im Mietvertrag vorgesehen ist, dass die Miete während der neuen Mietperiode erhöht wird, gilt sie ab Beginn des neuen Mietvertrags.
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