Das bezirksverwaltungsgericht ist das Hauptgericht, das über den Streit entscheidet, indem es die Anträge auf Berufung gegen die Entscheidungen der Steuer-und Verwaltungsgerichte prüft. In der Praxis wird das bezirksverwaltungsgericht auch als “Berufungsgericht” bezeichnet.
Obwohl die Hauptaufgabe des bezirksverwaltungsgerichts darin besteht, die berufungsprüfung durchzuführen, hat es andere Aufgaben, die durch das Gesetz Nr. 2576 über die Gründung und die Aufgaben der Bezirksverwaltungsgerichte und andere Sondergesetze festgelegt sind. Die Bestimmung oder Änderung des richterkreises der bezirksverwaltungsgerichte wird von der HSK entschieden.
Die Aufgaben der bezirksverwaltungsgerichte sind:
Prüfen und entscheiden Sie Ihre Anträge,
Endgültige Entscheidung über Aufgaben – und autoritätsstreitigkeiten zwischen Verwaltungs-und steuergerichten in der Justiz,
Aufgaben erfüllen, die dem bezirksverwaltungsgericht durch andere Gesetze übertragen werden.
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