Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person aufgrund der Rechtswidrigkeit der Verhaftung

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Antragsteller, H.B.Y. zusammen mit einer Person namens E, die am Ausgang einer U-Bahn-Haltestelle in der Nähe der Präsidentenresidenz in Istanbul ein Banner öffnete und eine Untersuchung/Strafverfolgung im Rahmen der Terrororganisation gegen Sie durchführte.T. und A.U. er wurde von Strafverfolgungsbeamten festgenommen und am selben Tag festgenommen, weil er Slogans gegen namhafte Personen aussprach und die Aktion trotz Warnungen fortsetzte.

Die Generalstaatsanwaltschaft fordert die Verhaftung des Antragstellers wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation und Opposition gegen das Gesetz 2911 über Versammlungen und Demonstrationen 11. Er wurde von einem Richter verurteilt, und der Richter entschied, dass er wegen der ihm zugeschriebenen Verbrechen verhaftet wurde.

Der Beschwerdeführer legte Berufung gegen den Haftbefehl ein, 12. Der Strafgerichtshof hat entschieden, dass der Einspruch endgültig zurückgewiesen wird. 2.Antrag auf Entlassung des Antragstellers. Das Strafgericht lehnte ab. Die angefochtene Entscheidung ist 3. Das Gericht wies die Strafe entschieden zurück.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine öffentliche Klage gegen den Antragsteller vor dem Strafgericht an der gleichen Stelle eingereicht, wo er für die Mitgliedschaft in einer bewaffneten Terrororganisation, die Propaganda einer terroristischen Organisation und die Bestrafung der Verbrechen gegen das Gesetz Nr. 2911 beantragt hat. 29. Das Strafgericht (Gericht) hat am Ende des Prozesses entschieden, dass der Antragsteller durch Anwendung einer gerichtlichen Kontrollmaßnahme in Form eines ausreiseverbots aus dem Ausland freigelassen wird. Am Ende des Prozesses entschied das Gericht, dass der Antragsteller von versäumten Straftaten freigesprochen und die angewandte gerichtliche Kontrollmaßnahme aufgehoben wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch gegen das Gesetz Nr. 2911 in Bezug auf die Straftat des Widerspruchs Berufung eingelegt, während die Klägerin gegen den Teil des Urteils gegen die vollmachtsgebühr Berufung eingelegt hat.

Ansprüche

Der Beschwerdeführer behauptete, dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person verletzt worden sei, weil die Verhaftung nicht legal sei.

Würdigung Des Gerichts

Bei der Prüfung der Ermittlungsunterlagen gegen den Antragsteller wird festgestellt, dass die Vorwürfe, die die Grundlage des Haftbefehls bilden, auf den Handlungen des Antragstellers in Form von transparenten und Slogans beruhen. Die Ermittlungsbehörden behaupteten, dass diese Handlungen im Wesentlichen im Einklang mit den Befehlen und Anweisungen seiner Organisation durchgeführt wurden, um dem Zweck der Organisation zu dienen und ihre Propaganda zu verbreiten. Ermittlungsbehörden; in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die Aktivitäten von Organisationen, die mit der Terrororganisation in Verbindung stehen, und auf dem Banner, das Der Antragsteller trägt, e.T. und A.U. er stellte fest, dass das todesfasten, das von den genannten Personen durchgeführt wurde, aufgehört hat, ein rechtssuchendes Mittel zu sein und sich zu einer Aktivität entwickelt hat, die den Zwecken der Terrororganisation dient, und dass die Handlungen des Antragstellers, die diese Personen unterstützen, durch Aussagen aus dem Social-Media-Konto, das als Schutz der Terrororganisation gilt, im Besitz sind.

Es ist klar, dass Hungerstreiks und Sit-Ins, die unter bestimmten Umständen als eine der Erscheinungen der Meinungsfreiheit angesehen werden können, oder Handlungen Dritter zur Unterstützung dieser Aktionen wie Slogans, Presseerklärungen oder das Öffnen von Bannern nicht Gegenstand einer Anklage sein sollten. Wird jedoch festgestellt, dass die Durchführung der genannten Handlungen eine mit dem Terrorismus verbundene Tätigkeit ist, oder wird während der Handlungen Verhalten gezeigt, das Lob, Legitimation oder Ermutigung für algebraische, gewalttätige und bedrohliche Methoden der terroristischen Organisation darstellt, kann diese Tätigkeit als Straftat angesehen werden.

In diesem Zusammenhang sind die von den Ermittlungsbehörden begründeten Tatsachen, dass die Handlungen des Antragstellers, die Gegenstand des Verbrechens sind und die Grundlage des Haftbefehls im Einklang mit den Anweisungen der terroristischen Organisation und den Zielen dieser Organisation sind, die Verteidigung und Unterstützung dieser Handlungen auf einigen Plattformen, die allgemein als mit dieser Organisation verbunden gelten. Im Gegensatz dazu enthält die untersuchungsdokumentation keine konkreten Fakten oder Feststellungen, dass der Antragsteller diese Handlungen in einem organisatorischen Verhältnis ausgeführt hat oder dass dies aus Sicht des Antragstellers eine organisatorische Haltung darstellt.

Auf der anderen Seite ist der Antragsteller E., der an seinem todesfasten teilnimmt.T.nin ist seine Tante, diese Aktionen sind seine Nichte E.T.er erklärte, er habe dies getan, um yi zu unterstützen, er habe dies als einen Weg gewählt, um Rechte zu suchen, und er habe keine organisatorischen Ziele. Daher wurde von den Ermittlungsbehörden festgestellt, dass keine konkreten Fakten nachgewiesen werden konnten, dass der Antragsteller die Beschuldigten Handlungen auf Anordnung der Organisation ausgeführt hat oder dass der Antragsteller mit dieser Organisation in Verbindung steht.

In dieser Hinsicht ist die Verteidigung des Antragstellers und der Umfang der Akte zu dem Schluss gekommen, dass der starke Hinweis, dass die für die Festnahme im konkreten Fall erforderliche Straftat begangen wurde, nicht hinreichend nachgewiesen wurde.

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass aus den genannten Gründen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person verletzt wurde.

 

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