Verletzung Des Rechts Auf Achtung Der Privatsphäre Durch Den Widerruf Der Arbeitserlaubnis

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Die Privatschule, in der der Antragsteller arbeitet, wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 667 über die im Rahmen des Ausnahmezustands ergriffenen Maßnahmen (Nr. 667 des Ausnahmezustands) geschlossen, da sie eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellt, eine Fatullahistische Terrororganisation und/oder eine Parallele staatliche Struktur sowie Zugehörigkeit, Asyl oder Kontakt hat.

Es wurde dem Antragsteller vom Gouverneursamt mitgeteilt, dass aufgrund der Schließung der Schule, in der er im Rahmen des Rundschreibens 7783529 des Ministeriums für nationale Bildung arbeitet, die Arbeitserlaubnis an der Privatschule widerrufen wurde und dass die Genehmigung für eine andere Institution nicht erneut erteilt werden kann. Der Beschwerdeführer hat vor dem Verwaltungsgericht (Gericht) eine Nichtigkeitsklage eingereicht, nachdem der Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsverfahrens stillschweigend vom Gouverneursamt abgelehnt wurde. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Der Antrag der Klägerin auf Berufung gegen diese Entscheidung wurde vom Bezirksverwaltungsgericht entschieden zurückgewiesen.

Ansprüche

Die Klägerin argumentierte, dass das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt worden sei, weil die Arbeitserlaubnis als Lehrer widerrufen und die Erteilung einer Arbeitserlaubnis wieder verboten worden sei.

Würdigung Des Gerichts

Es versteht sich, dass das Verwaltungsverfahren, das Gegenstand des konkreten Ereignisses ist, unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Gerichte auf dem Rundschreiben mit der Nummer 667 des OHAL KHK, dem Gesetz über Private Bildungseinrichtungen mit der Nummer 5580 basiert.

Wenn die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 5580 und der Verordnung über Private Bildungseinrichtungen des Bildungsministeriums zusammen bewertet werden; die Fähigkeit, in privaten Bildungseinrichtungen zu arbeiten, hängt von der Arbeitserlaubnis ab, die von den Gouverneuren ausgestellt wird, in diesem Zusammenhang kann die Erlaubnis der Person erteilt werden, die die in der Gesetzgebung festgelegten Bedingungen als Ergebnis der Überprüfung durch die Gouverneure erfüllt, aber es versteht sich, dass diese Erlaubnis nur der Person erlaubt, an der Schule zu arbeiten, an der die Person einen Vertrag abgeschlossen hat.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass in den einschlägigen Rechtsvorschriften keine klare Bestimmung darüber enthalten ist, dass die Arbeitserlaubnis bei Schließung der privaten Bildungseinrichtung widerrufen werden muss, und dass allgemeine Vorschriften enthalten sind, wonach die Arbeitserlaubnis von den Gouverneuren ausgestellt und widerrufen werden kann. Es versteht sich auch, dass es aufgrund des Widerrufs der Arbeitserlaubnis einer Person, die unter der Voraussetzung einer Arbeitserlaubnis ihren Beruf ausübt, keine Bestimmung gibt, die sich direkt auf das Arbeitsverbot in privaten Einrichtungen und die Bedingungen für die Anwendung eines solchen Verbots bezieht.

Es sollte betont werden, dass es im Ausnahmezustand Nr. 667 nur eine Bestimmung über die Schließung privater Bildungseinrichtungen gibt, dass Lehrer und Personal, die in diesen Einrichtungen arbeiten, nicht mehr in privaten Bildungseinrichtungen arbeiten dürfen, dass dieses Verbot nur durch ein Rundschreiben festgelegt ist, dass es nicht möglich ist, Grundrechte und Freiheiten durch ein regulatorisches Verwaltungsverfahren einzuschränken.

Die erste und grundlegende Voraussetzung dafür, dass ein Eingriff in das Recht auf Achtung der Privatsphäre als mit den in der Verfassung vorgesehenen Garantien vereinbar angesehen werden kann, ist, dass die Rechtsgrundlage für ein Eingreifen vorhanden ist. Im konkreten Fall ist die Einmischung in das Privatleben des Antragstellers letztlich auf dem Rundschreiben begründet. Es versteht sich, dass der Antragsteller durch ein Verwaltungsverfahren ohne klare Regelung in den geltenden Gesetzen daran gehindert wird, seinen Beruf auszuüben.

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass aus den genannten Gründen das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt wurde.

 

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