Verletzung des Rechts auf Achtung der Privatsphäre aufgrund der Ablehnung des Antrags auf Bereitstellung von Informationen über die verwendete Telefonleitung

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Der Antragsteller hat die Internetdaten der 2014-2015-Jahre, log-Aufzeichnungen, IMEI-Informationen seines Telefons, Hot Spot (open ① – Fi-Punkt) von der Kommunikationsgesellschaft angefordert, in der er kunde ist; er hat auch beantragt, dass die IP-Nummern, die er mit anderen Abonnenten geteilt hat, wenn er das Internet über sein Mobiltelefon nutzt, die Telefonnummern anderer Abonnenten in diesen gemeinsamen Verwendungen, die Dateninformationen über die log-Aufzeichnungen an den Daten, an denen er die gleichen, gemeinsamen, einzigen IP-Nummern wie die Telefonnummer des Antragstellers erhalten hat, mit ihm geteilt werden. Das Kommunikationsunternehmen lehnte diese Anträge des Antragstellers mit der Wette ab, dass diese Informationen für fünf Jahre in seinen Aufzeichnungen gespeichert sind, aber diese Informationen/Daten teilen werden, wenn das Gericht es wünscht. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin eine Klage beim verbrauchergericht ein; das Gericht entschied, dass die Klage aufgrund der Prüfung abgewiesen wurde. Der Antrag des Antragstellers wurde vom bezirksverwaltungsgericht grundsätzlich abgelehnt.

Ansprüche

Die Klägerin machte geltend, dass aufgrund der Ablehnung Ihres Antrags auf Bereitstellung von Informationen über die von ihr genutzte Telefonleitung ein wirksames Antragsrecht im Zusammenhang mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des Rechts auf Achtung der Privatsphäre verletzt worden sei.

Würdigung Des Gerichts

Positive Verpflichtungen, die dem Staat im Rahmen des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten auferlegt werden, verpflichten den Staat, Gesetze zu erlassen und insbesondere Verstöße gegen die Garantien zu sanktionieren, um sicherzustellen, dass die Garantien, die den Personen im Rahmen dieses Rechts gewährt werden, wirksam genutzt werden. Auch Die 20. Verfassung. der letzte Satz des dritten Absatzes des Artikels “die Grundsätze und Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten sind gesetzlich geregelt.”der Rahmen für die Verpflichtung, Gesetze zu erlassen, muss durch das Gesetz festgelegt werden.

In diesem Zusammenhang ist die Verfassung 20. es kann gesagt werden, dass die im Artikel garantierten Garantien für das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 und die in unserem Rechtssystem geltenden Vorschriften kein Hindernis für die Anwendung des Rechtsrahmens darstellen, wenn positive Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Schaffung einer rechtlichen Infrastruktur erfüllt werden. Die theoretische Existenz eines Rechtsweges reicht jedoch nicht aus, um die Erfüllung positiver Verpflichtungen zum Ausdruck zu bringen, sondern muss auch effektiv betrieben werden.

Im konkreten Fall wurde festgestellt, dass die Gerichte mit einer sehr engen Auslegung diese Ansprüche eher auf materielle Daten als auf ein Recht oder Rechtsverhältnis bezogen haben und dass sie wegen fehlender interessensansprüche vor dem verbrauchergericht nicht auf die Grundlage des Falles gegangen sind, da es keinen aktuellen nutzen gibt. Es ist klar, dass dieser Kommentar den Zugriff des Bewerbers auf seine persönlichen Daten verhindert. Die Klägerin hat diese Klage eingereicht, weil Ihr Antrag auf Zugang zu diesen Daten abgelehnt wurde. Das Recht der Person, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten informiert zu werden und auf diese Daten zuzugreifen, ist Artikel 20 der Verfassung. die im dritten Absatz des Artikels ausdrücklich vorgesehenen Garantien. Der Grundsatz der Transparenz personenbezogener Daten verlangt auch, dass diese Garantien gegeben werden.

Als Voraussetzung des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen des individuellen Antrags muss er Streitigkeiten vor dem Richter unter Berücksichtigung der in der Verfassung enthaltenen Garantien für Grundrechte und Grundfreiheiten beilegen. 11 Der Verfassung. gemäß dem Artikel sind die Bestimmungen der Verfassung die grundlegenden Rechtsregeln, die Legislative, Exekutive und Justizorgane, Verwaltungsbehörden, andere Organisationen und Personen binden. 138 der Verfassung. er ordnete an, dass die Richter gemäß der Verfassung, dem Gesetz und dem Gewissen nach ihren Überzeugungen urteilen würden. Daher muss der Richter die Bestimmungen des Gesetzes und andere sekundäre Regelungen, die er auf den Streit anwenden wird, im Lichte der in der Verfassung enthaltenen Grundsätze und Garantien auszulegen.

In einem konkreten Antrag, in dem die Grundlage des Verfahrens nicht geprüft wird, erhält der Antragsteller Zugang zu seinen persönlichen Daten gemäß Artikel 20 der Verfassung. es wurden keine Gründe angegeben, die den Schutz personenbezogener Daten gemäß den Anforderungen des in diesem Artikel festgelegten rechts einschränken oder verhindern, und es wurde keine relevante und angemessene Begründung angegeben, die eine solche Intervention rechtfertigen könnte. In der Tat wurde von den Gerichten sowohl die Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten als auch die Verpflichtungen des Beklagten Unternehmens im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften hinsichtlich des Zugangs zu diesen Daten im Prozess nicht diskutiert und diese Fragen wurden nicht geklärt.

Infolgedessen hat die Tatsache, dass die Klägerin in der vorliegenden Anmeldung nicht die Grundlage ihrer Klage geprüft hat, die die Inanspruchnahme dieser verfassungsrechtlichen Garantien ermöglichen könnte, dazu geführt, dass ein theoretisch vorhandener Rechtsweg nicht funktionsfähig ist. Mit anderen Worten, ein auf theoretischer Ebene wirksamer Rechtsweg hat aufgrund dieser Auslegung der Gerichte die Fähigkeit verloren, im konkreten Fall Erfolgschancen zu bieten.

Das Verfassungsgericht hat aus den dargelegten Gründen entschieden, dass das wirksame Recht auf Antrag auf Schutz personenbezogener Daten im Rahmen des Rechts auf Achtung der Privatsphäre verletzt wurde.

 

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