Verletzung Des Eigentumsrechts Durch Die Beschlagnahme Des Mobiltelefons Ohne Verbindung Mit Dem Verbrechen

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Im Rahmen der Ermittlungen, die von der Polizeidirektion wegen eines Hinweises durchgeführt wurden, lieferte B.M.D. er ist in Gewahrsam. Die Suche nach B.M.D.bei der Ankunft in B.B. der Antragsteller war zu Hause. Bei der Durchsuchung wurden verschiedene Mengen an Betäubungsmitteln sowie empfindliche Waagen, Beutel zum Verpacken von Betäubungsmitteln und eine Geldsumme sichergestellt.

Bei der Suche nach dem Antragsteller wurde eine SIM-Karte, die mit dem Mobiltelefon an diesem Telefon befestigt war, beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft (Staatsanwaltschaft) genehmigte auf Antrag des Magistrats das beschlagnahmungsverfahren und erlaubte die Überprüfung des Mobiltelefons und der SIM-Karte. Ob das Handy des Antragstellers überprüft wurde oder nicht, was das Ergebnis war, wenn es gemacht wurde, gibt es in der individuellen antragsdatei keine Informationen.

13. Das Strafgericht (Gericht) entschied, dass der Antragsteller wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer 8-monatigen Verurteilung verurteilt wurde und die Offenlegung des verurteilungsurteils zurückließ, sowie die in der gerichtlichen Verwahrung eingetragenen kriminellen Gegenstände 5237 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 54. so entschied er sich für seine Entscheidung. Das Handy des Antragstellers, das in der gerichtlichen Verwahrung registriert ist, wurde ebenfalls konfisziert. In Bezug auf die Bestimmung über die Einziehung des Mobiltelefons und der SIM-Karte des Antragstellers wurde in der Entscheidung keine Begründung angegeben. 14. Einspruch gegen diese Entscheidung. Vom Strafgericht abgelehnt.

Ansprüche

Die Klägerin argumentierte, dass das Eigentumsrecht durch die Beschlagnahme eines Mobiltelefons verletzt worden sei, dessen Verwendung bei der Straftat nicht festgestellt werden konnte.

Würdigung Des Gerichts

Die gesetzliche Regelung von Rechten und Freiheiten, Eingriffen und Einschränkungen in diese Rechte und Freiheiten ist eines der wichtigsten Elemente eines demokratischen Rechtsstaats, der willkürliche Eingriffe in diese Rechte und Freiheiten verhindert und die Rechtssicherheit gewährleistet.

Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Antragsteller wurde das Handy des Antragstellers beschlagnahmt und dann beschlossen, das Handy zu beschlagnahmen. Als Rechtsgrundlage für die einziehungsentscheidung ist das Gesetz Nr. 5237 Nr. 54. Substanz gezeigt. Im ersten Satz des Unterabsatzes (1) des genannten Artikels wird-sofern es sich nicht um gutgläubige Dritte handelt – die Einziehung von Gegenständen angeordnet, die bei der Begehung eines vorsätzlichen Verbrechens verwendet oder der Begehung eines Verbrechens zugeordnet wurden oder aus einer Straftat entstanden sind.

Es reicht jedoch nicht aus, eine Rechtsgrundlage in der Form des Eingriffs zu haben, sondern der Zusammenhang des konkreten Ereignisses mit diesem Gesetz muss auf einer akzeptablen Argumentation beruhen. Das Handy des Antragstellers wurde beschlagnahmt, und mit der Entscheidung des Magistrats durfte das Handy des Antragstellers untersucht werden. In der Entscheidung des Gerichts gibt es jedoch keine Erklärung für die Überprüfung und ihre Ergebnisse.

In keiner Phase der Untersuchung wurde festgestellt, dass das Handy des Antragstellers in einem Verbrechen verwendet wurde, und es wurde nicht behauptet, dass der Antragsteller dieses Handy benutzte, um die benötigten Drogen zu erhalten. In diesem Fall kann nicht gesagt werden, dass der konkrete Vorfall mit dem Gesetz zusammenhängt, da in der Gerichtsentscheidung nicht gezeigt wird, dass das Mobiltelefon des Antragstellers zur Begehung des Besitzes von Betäubungsmitteln verwendet wurde. Daher wurde der Schluss gezogen, dass der Eingriff in das Eigentumsrecht des Antragstellers keine Rechtsgrundlage hat.

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Eigentumsrecht aus den genannten Gründen verletzt wurde.

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