Verletzung Des Eigentumsrechts Aufgrund Der Nichterfüllung Der Gerichtsentscheidung Über Die Registrierung Der Immobilie Auf Der Grundlage Des Vorkaufsrechts

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Die Antragsteller sind Miteigentümer des Grundstücks Nr. 434 Parzelle. Nach dem Verkauf von 435-Parzellen, die an die genannte Immobilie grenzten, eröffneten die Eigentümer von 434-und 436-Parzellen die annullierungs-und Registrierungsverfahren aufgrund des Vorkaufsrechts.

436 A.S.in dem am 23 / 8 / 2016 eingereichten Fall wurde eine einstweilige Verfügung vom Gericht erster Instanz erlassen, um den Verkauf und die Übertragung von Immobilien an Dritte zu verhindern 7 / 9 / 2016, diese Entscheidung wurde im Grundbuch eingetragen.

Die Klägerinnen haben am 12.12.2016 Klage eingereicht. Obwohl beide Fälle vor demselben Gericht eingereicht wurden, wurden die Fälle von verschiedenen Richtern entschieden. In der von den Klägern eingereichten Klage entschied das Gericht erster Instanz am 7 / 3 / 2017 und entschied, dass die Immobilie zugunsten der Anmelder registriert wurde. Das Urteil ist ohne Rechtsmittel rechtskräftig. Die Beschwerdeführer beantragten, dass diese Bestimmung in Ihrem Namen registriert wird. Gericht erster Instanz, A.S. aufgrund der Tatsache, dass die Klage zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht wurde, gab er der grundbuchdirektion die Anweisung, die Immobilie nicht zugunsten der Antragsteller zu registrieren, und die grundbuchdirektion lehnte den Antrag auf Registrierung der Antragsteller ab.

A.S.die Klage von 19 / 7 / 2017 wurde vom Gericht erster Instanz entschieden und unbeweglich A.S. es wurde beschlossen, seinen Namen zu registrieren.

Die Klägerinnen klagten daraufhin zweimal beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag auf Aufhebung des Verwaltungsverfahrens über die Ablehnung des eintragungsantrags, das Verwaltungsgericht wies beide Fälle mit der Begründung zurück, dass die grundbuchdirektion dem eintragungsantrag nicht nachgekommen sei und das Verfahren im Rahmen der gebundenen Vollmacht eingeleitet habe. Der Antrag auf Berufung gegen die Entscheidung wurde vom bezirksverwaltungsgericht abgelehnt.

Ansprüche

Die Beschwerdeführer behaupteten, dass das Eigentumsrecht verletzt worden sei, weil die Entscheidung des Gerichts, die die Registrierung der Immobilie auf der Grundlage des Vorkaufsrechts angeordnet hatte, nicht durchgesetzt worden sei.

Würdigung Des Gerichts

Die grundbuchdirektion zögerte, die Entscheidung über die Eintragung zugunsten der Antragsteller durch das Gericht erster Instanz zu erzwingen, da am 7 / 9 / 2016 eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, aber es ist klar, dass die einstweiligen Entscheidungen kein Hindernis für die Eintragung der Gerichtsentscheidungen darstellen. Die einstweilige Verfügung soll verhindern, dass der Eigentümer das unbewegliche Eigentum an Dritte verkauft oder überträgt und hat keine Funktion, die Vollstreckung der gerichtlichen Bestimmungen zu verhindern. In der Entscheidung des Gerichts erster Instanz vom 19.7.2017, A.A.es ist auch nicht so, dass die Annahme des Falles in der Tat eine Zustimmung zur Übertragung von Unbeweglichkeit ist, die akzeptiert wird. Angeklagter A.A. und wenn er den Fall akzeptiert hat, dann ist das Eigentum an A.A.nicht mit dem Urteil, sondern mit dem Urteil des Gerichts. Auf der anderen Seite liegt es im Ermessen des Richters, zu beurteilen, ob die Parteien des Falles bösartig sind oder nicht. Selbst wenn der Richter einen Fehler macht, wird die bindende Eigenschaft seines Urteils nicht beseitigt. Daher kann die Direktion des grundbuchamts nicht vermeiden, die Entscheidung der Registrierung aufgrund der Entscheidung der einstweiligen Verfügung zu erzwingen. Die grundbuchverwaltung hat keine Gerichtsentscheidung erlassen 138 der Verfassung. seine Substanz eindeutig verletzt.

Darüber hinaus wurde im konkreten Fall festgestellt, dass die grundbuchdirektion es versäumte, die eintragungsentscheidung zugunsten der Antragsteller gemäß den Anweisungen des Gerichts erster Instanz auszuführen. Es sei darauf hingewiesen, dass es für eine Justizbehörde nicht akzeptabel ist, Anweisungen an die Verwaltung zu senden, um eine Entscheidung einer anderen Justizbehörde oder von ihr selbst nicht auszuführen, es sei denn, es gibt eine Rechtsgrundlage. Die Auffassung, dass das Urteil rechtswidrig ist, rechtfertigt nicht, dass die Gerichte die Vollstreckung eines Urteils durch ein Verfahren einstellen, das im Gesetz nicht vorgesehen ist. Die Vollstreckung rechtswidriger Entscheidungen kann nur nach den in den einschlägigen verfahrensgesetzen vorgesehenen Methoden gestoppt werden. Jede andere Art von Intervention ist in der Verfassung 138. der Materie widerspricht.

In dem Artikel, der vom Gericht erster Instanz an die grundbuchdirektion geschickt wurde und die Anweisung enthielt, die Immobilie nicht zugunsten der Antragsteller zu registrieren, wurde betont, dass die einstweilige Verfügung vor der Einreichung der Klage der Antragsteller getroffen wurde. Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Bedingungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Landschutz-und Landnutzungsgesetz Nr. 5403 zu bestimmen, wie zu entscheiden ist, ob dieses Recht von mehr als einem grenzeigentümer ausgeübt wird und ob eine einstweilige Verfügung zugunsten eines Grenzgängers ein Hindernis für die Klage eines anderen Grenzgängers darstellt. Diese Fragen beziehen sich auf die Grundlage des im Gesetz Nr. 5403 festgelegten Vorkaufsrechts, und es ist Aufgabe der Gerichte, sie zu lösen.

Das Gericht erster Instanz hat jedoch in der von den Klägern eingereichten Klage diese Fragen geprüft und eine Entscheidung getroffen. Die Frage vor dem Verfassungsgericht ist nicht, ob diese Entscheidung mit dem Gesetz Nr. 5403 vereinbar ist, sondern ob die Nichtdurchführung das Eigentumsrecht verletzt. Das Gericht erster Instanz A.S. die von der Klägerin erteilte einstweilige Verfügung A.S.ye wenn er der Meinung war, dass er ein höheres Recht gewährt und eine eintragungsentscheidung zugunsten der Anmelder verhindert, hätte er dies berücksichtigen müssen, bevor er sich zugunsten der Anmelder entschied. Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, deutete das Gericht der ersten Instanz in einem Verwaltungsschreiben an die grundbuchdirektion an, dass seine Entscheidung falsch war und bat die grundbuchdirektion, die Entscheidung nicht umzusetzen 138 der Verfassung. so wie es nicht mit der Materie vereinbar ist, ist es auch nicht mit der Ernsthaftigkeit vereinbar. Die Vollstreckung des Gerichtsurteils ist obligatorisch, es sei denn, es wird gemäß den im Gesetz vorgesehenen Verfahren beseitigt, auch wenn es rechtlich fehlerhaft ist.

Die Auffassung, dass die Rechte Dritter verletzt würden, rechtfertigt auch nicht, dass das Gericht erster Instanz die Direktion Grundbuch anweist, die Entscheidung nicht auszuführen. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung hat A.S. auch der von ihm eingereichte Fall ist zu sehen. Es wäre aus Sicht der ordnungsgemäßen Verwaltung der Justiz und der Verfahrensökonomie angemessen, wenn das Gericht beide Fälle gemeinsam prüfen und danach entscheiden würde. Es wurde jedoch festgestellt, dass das Gericht erster Instanz versucht hat, diese Fahrlässigkeit und das Versagen bei der Aktenführung zu beheben, indem es die Vollstreckung des Urteils ohne rechtliche Grundlage stoppte und den Klägern damit das Recht auf Vollstreckung eines zu Ihren Gunsten ergangenen Gerichtsurteils beraubte.

In den von den Klägern eingereichten Fällen kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die Ablehnung des eintragungsantrags mit der Feststellung, dass die grundbuchdirektion in der gebundenen Befugnis ist, die Anweisungen des Gerichts erster Instanz auszuführen, mit dem Gesetz vereinbar ist. 7 / 4 / 2017 des erstinstanzlichen Gerichts des Verwaltungsgerichts 138 der Verfassung. er hat nicht geprüft, ob er gegen seine Bestimmung verstoßen hat oder nicht. Die Weigerung, eine Überprüfung des Hauptproblems zu vermeiden, mit der Annahme, dass das betreffende Museum, das offensichtlich nicht gerichtlicher Natur ist, aus der Sicht der grundbuchdirektion verbindlich ist, hat zu einer wirksamen gerichtlichen Prüfung geführt.

138 der Verfassung, dass die Entscheidung über die Registrierung zugunsten der Antragsteller nicht ausgeführt wird. es wurde festgestellt, dass die in der Klausel enthaltenen Gerichtsentscheidungen der Garantie widersprechen, dass Sie verbindlich sind und unverzüglich ausgeführt werden müssen.

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Eigentumsrecht aus den genannten Gründen verletzt wurde.

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