Kann Ich Dem Gericht Die ①sapp-Reden Als Beweis Vorlegen?

Alle Beweise, die dem Gericht in Bezug auf einen Fall vorgelegt werden, müssen in der Regel in Übereinstimmung mit dem Gesetz erhalten werden. Damit die ①sapp-Korrespondenz als rechtmäßig erworbenes Beweismittel angesehen werden kann, muss die Person, die den Beweis vorlegen will, Partei der oben genannten ①sapp-Korrespondenz sein und die Korrespondenz muss von ihr selbst registriert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kontoinhaber bei einer Korrespondenz über ①sapp die Aussagen in dieser Korrespondenz als Beweis verwenden kann. Auf die gleiche Weise können bei Gruppengesprächen alle Personen in dieser Gruppe ihre Aussagen in der Korrespondenz als Beweismittel verwenden.

 

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