Das Arbeits-und Sozialversicherungsrecht ist ein Rechtszweig, der das Arbeitsleben von Einzelpersonen unter den Aspekten von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Staat betrachtet und die Nachteile, Risiken und soziale Sicherheit sicherstellen soll, die sich auf das soziale Wohlergehen des Einzelnen auswirken.
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