Können geschiedene Ehegatten Erben ?

Die Ehegatten können sich nicht mehr scheiden lassen, wenn Sie sich scheiden lassen.

Hier verschwinden auch die Ersparnisse des Todes, die die Ehegatten zugunsten des anderen machen, von selbst. Aber das kann anders entschieden werden.

Wenn der Kläger während des Scheidungsverfahrens stirbt, wenn einer der Erben das Verfahren fortsetzt und den Mangel des Beklagten beweist, kann der überlebende Ehegatte nicht mehr der Erbe des verstorbenen Ehegatten sein und kann keinen Anspruch auf die Ersparnisse im Zusammenhang mit dem Tod zu seinen Gunsten geltend machen. Andernfalls endet die Ehe mit dem Tod und die Erbschaft des überlebenden Ehepartners bleibt bestehen.

Das Recht, die Ehe zu verklagen, geht nicht auf die Erben über. Es ist nur möglich, dass die Erben das Verfahren fortsetzen, das bereits eröffnet wurde. Der überlebende Ehegatte, der zum Zeitpunkt der Heirat als nicht gut gemeint gilt, kann nicht der gesetzliche Erbe sein und verliert die Rechte aus den zuvor zu seinen Gunsten getätigten todesersparnissen.

 

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