Mit dem Gesetz Nr. 6098 hat der Gesetzgeber es dem Vermieter sehr schwer gemacht, den Mietvertrag zu kündigen. Der Mieter kann den Mietvertrag mit einer Frist von 15 Tagen vor Ablauf der Frist und ohne begründeten Grund kündigen, während der Mieter den Mietvertrag nicht kündigen kann, indem er darauf hinweist, dass der Mietvertrag beendet ist. Am Ende der 10-jährigen Verlängerung des Mietvertrages kann er jedoch drei Monate vor Ende jedes verlängerungsjahres ohne begründeten Grund kündigen.
Auch bei unbefristeten Mietverträgen kann der Mieter den Vertrag jederzeit ohne berechtigten Grund kündigen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Ablauf von zehn Jahren nach Beginn des Mietverhältnisses mit einer Kündigung nach den allgemeinen Bestimmungen kündigen.
Kurz gesagt, während der Mieter keinen berechtigten Grund angeben muss, den Vertrag am Ende eines bestimmten Mietvertrages und zu jedem Zeitpunkt eines unbefristeten Mietvertrages zu kündigen, muss der Vermieter einen berechtigten Grund haben, den Mietvertrag mit einer Laufzeit von weniger als 10 Jahren zu kündigen.
Wenn der Vermieter verpflichtet ist, den Mieter für sich selbst, seinen Ehegatten, seinen Untermieter, seinen Untermieter oder andere Personen, denen er gesetzlich verpflichtet ist, aufgrund von Wohn-oder Arbeitsplatzanforderungen zu nutzen,
Wenn eine grundlegende Reparatur, Erweiterung oder Änderung zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Zonierung des Mieters erforderlich ist und die Nutzung des Mieters während dieser Arbeiten unmöglich ist,
Wenn die Person, die den Mietvertrag später erwirbt, verpflichtet ist, ihn für sich, Ihren Ehepartner, unter -, Unter -, Über-oder andere Personen, denen er gesetzlich verpflichtet ist, aufgrund von Wohn-oder Arbeitsplatzanforderungen zu nutzen, kann sie den Mietvertrag mit einer Klage beenden, die Sie sechs Monate später eingereicht hat, sofern Sie den Mieter innerhalb eines Monats nach dem Erwerb schriftlich über die Situation informiert.
Eine schriftliche räumungsverpflichtung, zwei berechtigte Warnungen innerhalb einer Mietdauer, wenn der Mieter oder sein Partner, mit dem er lebt, eine Wohnung hat, die für den Aufenthalt innerhalb der kommunalen Grenzen desselben Bezirks oder Ortes geeignet ist, kann der Vermieter den Vertrag innerhalb eines Monats nach Vertragsende durch Klage kündigen, wenn er dies zum Zeitpunkt der Erstellung des Mietvertrags nicht weiß.
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