Beleidigungen, Widerstand gegen die Pflicht, nicht das öffentliche Eigentum zu beschädigen, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs

“Trinkgeld”
Gericht: Strafgericht erster Instanz
Verbrechen: Beleidigung, Widerstand gegen die Pflicht, Beschädigung von öffentlichem Eigentum
Urteile: Verurteilung

Die Akte wurde geprüft:
Das Kind, das in das Verbrechen gezogen wurde, fluchte die Polizeibeamten, die zu ihm kamen, nachdem es die Umgebung mit Alkohol gestört hatte, widersetzte sich, als sie ihn zur Polizeistation bringen wollten, und brach das Fenster des interviewraums auf der Polizeiwache in dem Fall, dass die Handlungen des Kindes, das in das Verbrechen gezogen wurde, 5237 Nr. TCK 125/1, 3-a, 4, 31/3, 265/1, 31/3, 152/1-a, 31/3. in den Artikeln 66/1-e, 66/2 des gleichen Gesetzes, das Verbrechen der Beleidigung, Widerstand gegen die Pflicht und Beschädigung von öffentlichem Eigentum darstellt, gemäß der oberen Grenze der für diese Verbrechen vorgesehenen Strafen. die in den Artikeln angegebene 5-Jahres-4-Monats-Verjährungsfrist wurde vom 13.03.2015, dem Datum der Entscheidung, bis zum Prüfungstermin realisiert,
Da die berufungsbeschwerde der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft dieses Ortes in dieser Hinsicht als angemessen angesehen wurden, die Bestimmungen aus dem beschriebenen Grund gebrochen wurden, weil der Grund für die Aufhebung kein erneutes Verfahren erforderte, wurde das Gesetz Nr. 5320 Nr. 8 geändert. gemäß Artikel 1412 des Cmuk Nr. 322, der derzeit in Kraft ist. auf der Grundlage der Befugnis des Artikels 5271 des öffentlichen Verfahrens gegen das Kind, das zum Verbrechen getrieben wurde, Nr. 223/8 des CMK. gemäß der Klausel wurde der Sturz am 10.01.2022 einstimmig beschlossen.

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