Eine einwandfreie Haftung ist ein haftungszustand, in dem der Fehler nicht gesucht wird, um in die Verantwortung der Verwaltung übernommen zu werden, und der Kausalzusammenhang zwischen dem entstandenen Schaden und der Handlung oder Handlung der Verwaltung wird als ausreichend angesehen.
In tadellosen haftverhältnissen wird nicht untersucht, ob die Verwaltung fehlerhaft war, wenn der Schaden entstand. Die einwandfreie Haftung wurde für gefährlichere oder risikoreichere Tätigkeiten der Verwaltung übernommen.
Perfekte Verantwortung aufgrund des sozialen Risikos: das perfekte haftungsregime aufgrund des sozialen Risikos ist ein Zustand der Verantwortung, der durch die Praxis entwickelt wurde. Dagegen zielt das durch wissenschaftliche und gerichtliche Rechtsprechung entwickelte Prinzip des sozialen Risikos darauf ab, die besonderen und ungewöhnlichen Schäden, die sich aus den Verhältnissen der Gesellschaft ergeben, die zwar im Tätigkeitsbereich der Verwaltung auftreten, aber nicht unmittelbar aus der erbrachten öffentlichen Dienstleistung resultieren, sondern durch die Verwirklichung des gesellschaftlichen qualifizierten Risikos entstehen, durch die bloße Zugehörigkeit zur Gesellschaft zu beseitigen.
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