Veranstaltungen
H.H.K. in der Zeit von 01.58 Uhr bis 02.00 Uhr am Tag des Ereignisses, in der der Antrag gestellt wurde, sagte er, dass er in einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der 155-Polizei-Notrufnummer mit dem Tod bedroht worden sei. Während des Gesprächs mit H.H.K.auch aus der Umgebung, in der er sich befand, kamen die Stimmen. Auch der Kurier, der die Lebensmittel an den Ort geliefert hat, an dem der Vorfall stattfand.K. wenige Minuten vor der Tat rief die Polizei 155 die Notrufnummer an.H.B.mit dem Messer H.H.K.er sagte, er habe gedroht. H.H.K. um 02.09 Uhr.H.B. er wurde ins Bein gestochen. Die Polizei war um 02.25 Uhr und die Rettungswache um 02.30 Uhr vor Ort. H.H.K. zwei Tage nach dem Vorfall starb der Cutter als Folge einer Blutung, die sich durch einen großen gefäßschnitt aufgrund einer Piercing-werkzeugverletzung entwickelte. Nach diesem Vorfall haben die Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium eine volljustizklage eingereicht. Am Ende des Verfahrens wies das Verwaltungsgericht den Antrag auf Entschädigung der Antragsteller mit der Begründung zurück, dass die Verwaltung nicht an dem Tod eines Verwandten der Antragsteller Schuld sei und dass die Verwaltung nicht gemäß dem Grundsatz der einwandfreien Haftung oder des sozialen Risikos für den Vorfall verantwortlich gemacht werden könne. Die Klägerinnen beantragten gegen diese Entscheidung Berufung, und das Berufungsgericht wies den Antrag der Klägerinnen mit der Begründung zurück, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit dem Gesetz vereinbar sei und es keinen rechtlichen Grund gebe, die Aufhebung der genannten Entscheidung zu verlangen.
Ansprüche
Die Beschwerdeführer behaupteten, dass das Recht auf Leben verletzt worden sei, weil der Notruf bei der Polizei nicht rechtzeitig beantwortet worden sei, da die Verletzung des Todes und die Nichteinhaltung einer gründlichen Prüfung des vollständigen Gerichtsverfahrens mit dem Antrag auf Schadensersatz aus diesem Vorfall stattgefunden habe.
Würdigung Des Gerichts
Da die Klägerinnen im Prozess im wesentlichen beklagen, dass die Polizei zu spät am Tatort eingetroffen sei, wurde geprüft, ob der Antrag vom Verwaltungsgericht und dem Berufungsgericht in der vom Recht auf Leben geforderten Gründlichkeit geprüft worden sei.
Im Prozess gegen H.H.K.die Polizisten, die in den beiden Teams, die auf den Hilferuf angewiesen waren, im Rahmen der disziplinaruntersuchung stationiert waren, erklärten, dass das Team, das am Tag des Vorfalls für die betreffende Nachbarschaft verantwortlich war, nicht im Dienst war und die Straßen dieser Nachbarschaft nicht gut kannten. Der Polizeipräsident fragte nach dem Grund dafür.; die bezirkspolizeidirektion teilte dem Verwaltungsgericht mit, dass es keine Situation gibt, in der das entsprechende Polizeiteam am Tag des Vorfalls nicht im Dienst war, und dass eines der Teams der Abteilung für öffentliche Sicherheit am Tag des Vorfalls in einem Bereich tätig war, der auch die Nachbarschaft umfasste, in der der Vorfall stattfand. Auf der anderen Seite ist er als Ermittler in einer disziplinaruntersuchung tätig.A.die Tatsache, dass das Hauptteam, das am Tag des Vorfalls für die Nachbarschaft verantwortlich war, nicht im Dienst war, ist einer der Gründe, warum der Tatort zu spät erreicht wurde. Das Verwaltungsgericht, D.A.die Adressinformationen, die es den Polizeikräften ermöglichen würden, effektiv in den Vorfall einzugreifen, ohne eine klare Bewertung der Erkennung von H. zu machen, konnten erst um 02.02 Uhr erhalten werden, in der gleichen Minute meldeten 155 Polizeihelfer die Adressinformationen an die zuständigen Teams und H.H.K.in Anbetracht der Tatsache, dass er am 02.09.erstochen wurde, wies er den Fall mit der Begründung ab, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen schweren arbeitsmangel handelte.
Auf der anderen Seite heißt es in einem Bericht, dass die beiden eingesetzten Teams zwar erfuhren, dass es sich um einen Messerangriff handelte-anstatt sofort zum Tatort zu gelangen -, sich aber auf die Suche nach dem Verdächtigen machten, sogar mehrere Personen auf der Straße von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden überprüften, als sie schließlich die Adresse erreichten, sahen sie, dass die Person auf dem Boden lag und der Kurier auf dem Kopf war. Der als Zeuge ausgesprochene Kurier.K. nachdem er den Vorfall gemeldet hatte, wartete er etwa zehn Minuten, als er sah, dass die Polizei nicht kam, ging er zum Wachmann, sah, dass der Verdächtige versuchte, das Bein des Wachmanns zu wickeln, rief daraufhin den Krankenwagen, die Polizei kam zum Tatort und meldete per Funk, dass der Krankenwagen kam. H.H.K. obwohl er mit einem Messer bedroht und verletzt am Tatort war, wurde es als schlampig angesehen, beide Teams auf die Suche nach dem Verdächtigen zu stellen. Die Beschwerdeführer behaupteten auch in Ihrem Antrag auf Berufung unter anderem, dass die Entfernung der Teamleitung zum Tatort nur 558 Meter beträgt. Diese Behauptung muss insbesondere im Hinblick darauf bewertet werden, ob es möglich ist, den Tatort vor dem Angriff zu erreichen, um den Angriff zu verhindern.
H.H.K.zwei Tage nach dem Vorfall wurde klar, dass der Cutter aufgrund der Verletzung des Piercing-Instruments als Folge von Blutungen starb, die sich durch einen großen gefäßschnitt entwickelten, sowohl in Bezug auf die Verhinderung des Angriffs als auch in Bezug auf die nach dem Angriff zu ergreifenden Maßnahmen, ist es zweifellos äußerst wichtig, dass die Strafverfolgungsbeamten den Tatort schnell erreichen, um das Recht auf Leben zu schützen.
Das Verwaltungsgericht und das Berufungsgericht führten jedoch dazu, dass die Polizei am Tag des Vorfalls nicht im Dienst war, ob das Hauptteam, das für die betreffende Nachbarschaft verantwortlich war, zu spät am Tatort eintraf, ob die Situation der Polizei oder der Polizeistation gemeldet wurde, die den Tatort so schnell wie möglich erreichen konnte, ob die Teams, die auf die Ankündigung reagierten, maximale Sorgfalt und Mühe zeigten, um den Tatort schnell zu erreichen 17 der Verfassung. es wurde festgestellt, dass keine Bewertung auf dem Niveau durchgeführt wurde, das Sein Artikel erfordert. In diesem Zusammenhang konnten die obersten Gerichte keine relevante und angemessene Begründung für die Behauptungen vorlegen, die äußerst wichtig sind, ob die Polizei den Tatort so schnell wie möglich erreicht hat, um sowohl die Messerattacke zu verhindern als auch die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Rechts auf Leben danach zu treffen, und diesen Aspekt des Vorfalls nicht ausreichend beleuchten.
Angesichts der oben genannten Feststellungen über die verfahrensdimension des Rechts auf Leben ist es nicht möglich, die Behauptung, dass die materielle Dimension des Rechts auf Leben verletzt wurde, in diesem Stadium zu untersuchen.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die verfahrensdimension des Rechts auf Leben aus den genannten Gründen verletzt wurde.
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