GERICHT ERSTER INSTANZ
Kläger :
Proxy :
Angeklagter: Bevölkerungsdirektion.
Der Fall betrifft die Korrektur des Todesurteils.
1. Der Kunde …………..obwohl er noch am Leben ist, wurde die Bevölkerung irgendwie als tot registriert.
2-damit der Klient, der diese Situation zum Zeitpunkt der Anwendung des eheverfahrens erfuhr, das eheverfahren abschließen und andere Bürgerrechte ausüben konnte, musste die Sterbeurkunde in der Bevölkerung annulliert werden.
Aus diesem Grund war es notwendig, diesen Fall zu eröffnen, um die todesakte lebend zu korrigieren.
RECHTLICHE GRÜNDE :
Beweise: Bevölkerungsregister, Zeugenaussagen und alle Arten von Beweisen.
Schlussfolgerung und Forderung: gemäß den oben genannten Gründen und den dargestellten beweisen, mit der Annahme unseres Falles, wünsche ich, dass die Annullierung der todesregistrierung des Mandanten im Bevölkerungsregister beschlossen wird, die Registrierung der Bevölkerung als lebendig zu machen.
Das werde ich. Mit freundlichen Grüßen,
Anwalt Des Klägers
Jagd………………….
(Unterschrift)
Anhang:
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